Kanzlei

 
Sprachbarrieren, Mentalitätsunterschiede und die fehlende Kenntnis der fremden Rechtssysteme führen häufig zu Unsicherheiten im Umgang mit ausländischen Geschäftspartnern, Fehlern im Geschäftsverkehr und rechtlichen Versäumnissen.

Durch die Einschaltung eines sprachkundigen Spezialisten, der neben der klassischen Rechtsberatung auch die gesamte notwendige Korrespondenz in deutsch oder/und italienisch führt, lassen sich langwierige Auseinandersetzungen oder Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden.

Ich bin seit 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und habe mich auf die grenzüberschreitende Beratung von deutschen und italienischen Unternehmen und Privatpersonen im Bereich des deutsch-italienischen Rechtsverkehrs spezialisiert.

Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im außergerichtlichen Bereich und ist darauf gerichtet, eine außergerichtliche Lösung aller klärungsbedürftiger Angelegenheiten meiner Mandanten herbeizuführen.

Aufgrund meiner Zusammenarbeit mit italienischen Kooperationspartnern können Ansprüche meiner Mandanten im Bedarfsfalle vor Ort gerichtlich geltend gemacht werden. Als hiesiger Ansprechpartner informiere ich Sie während des Verfahrens über den Sachstand und übernehme die notwendige Korrespondenz mit dem italienischen Kollegen.

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